Stand: 10.08.2023
Nutzungsbestimmungen für das WLAN im Bootshaus
über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN im Bootshaus der Wassersportfreunde Neptun e.V. Köln-Mülheim (nachstehend Betreiber genannt)
1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Betreiber unterhält auf seinem Sportobjekt/Vereinsheim einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Nutzer für die Dauer seines Aufenthaltes eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Nichtberechtigten Dritten ist die Nutzung des WLANs nicht gestattet.
Der Betreiber gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Bandbreite oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz,teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Nutzers ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Betreiber deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.
Der Betreiber behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Nutzer Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so setzt dies ebenfalls die Anerkennung dieser Nutzungsvereinbarung voraus. Der Nutzer verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Betreiber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.
3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Nutzers. Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung, so dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät des Nutzers gelangen kann. Für Schäden an digitalen Medien des Nutzers, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Betreiber keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Betreiber und/oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
Der Router verwendet eine nach technischem Stand aktuelle Verschlüsselung, so dass die missbräuchliche Nutzung Dritter stark eingeschränkt ist und die Daten nicht eingesehen werden können.
4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Nutzer selbst verantwortlich. Besucht der Nutzer kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen.
Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen,
- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Tools,
- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten,
- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten,
- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Nutzer stellt den Betreiber von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Nutzer und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängenden Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegen oder droht, weist er den Betreiber unverzüglich auf diesen Umstand hin.